Teilnahmebedingungen 2018

Allgemeines

Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am Filmwettbewerb „Krass gegen Hass“ des Netzwerk MedienKompetenz in Stadt und Kreis Offenbach. Für den Wettbewerb rechtlich verantwortlich ist:

Jugendamt Stadt Offenbach
Abteilung Kinder- und Jugendarbeit
Koordinierungsstelle: Besondere Kooperierungsprojekte Jugendhilfe/Schule
Rathaus, Berliner Straße 100
63065 Offenbach am Main

Mit der Teilnahme an dem Filmwettbewerb erkennen die Teilnehmer_Innen die nachstehend aufgelisteten Teilnahmebedingungen als verbindlich an.  Die Teilnahme an dem Wettbewerb erfolgt durch Anmeldung bis 15. April 2018 an krassgegenhass@junetz.de und das Zusenden der Videodatei bis 15. Mai 2018 an: MOK Rhein Main, Berliner Str. 175 in 63067 Offenbach/M.

Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind die Schüler_innen der Stufen 5 bis 10 und Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren aus Stadt und Kreis Offenbach. Die Teilnehmer_innen sollen einen Kurzfilm erstellen, in dem das Thema Grenzen der Meinungsfreiheit im Internet in positiver Weise behandelt wird. Ein Zusammenschluss mehrerer Klassen oder Jugendgruppen zum Zwecke der Erstellung eines Filmes ist nicht gestattet. Voraussetzung für die Teilnahme ist darüber hinaus die Anwesenheit der Teilnehmer_innen sowie deren aufsichtsberechtigter Personen bei der Preisverleihung. Die Preisverleihung findet voraussichtlich im Juni 2018 in Offenbach statt und dauert ca. drei Stunden. Der genaue Ort wird noch bekannt gegeben. Das Netzwerk MedienKompetenz behält sich eine kurzfristige Änderung des Termins vor.  Die Videodatei muss unter Angabe der Klasse, der Jugendgruppe, der Klassenbezeichnung (z.B. 6d), der Schule und der Kontaktadresse der Lehrkraft auf einem USB-Stick oder einer DVD bis zum 15. Mai 2018 um 18.00 Uhr (Einsendeschluss) im MOK Rhein Main eingegangen sein. Bei einer Übersendung per Post zählt der Poststempel des Fristtages. Pro Teilnehmergruppe darf nur ein Video eingereicht werden. Zudem müssen zusammen mit der Videodatei die Einverständniserklärungen der erziehungsberechtigten Personen der Teilnehmer_innen übersendet werden.

Inhaltliche und technische Vorgaben

Das Netzwerk MedienKompetenz behält sich vor, Filme deren Inhalt nicht zum Thema passt oder gewaltverherrlichend ist, vom Wettbewerb auszuschließen. Die Länge des Filmes ist auf 5 Minuten begrenzt. Die Filme sind im Mp4 Format einzusenden. Für die Filmerstellung können alle mit digitaler Videofunktion ausgestatteten Geräte, wie z.B. Handys, digitale Fotoapparate, etc., verwendet werden. Die technischen Fähigkeiten der Teilnehmer_innen stellen hierbei jedoch kein entscheidendes Bewertungskriterium dar. In der Art und Weise der Umsetzung sind die Teilnehmer_Innen völlig frei, z.B. Knetfiguren, Dokumentation, Animation, Spielfilm.

Gewinne 

Die Gewinner werden auf der Preisverleihung bekannt gegeben. Wer zur Preisverleihung eingeladen wird, bestimmt sich nach der Vorauswahl.  Diese Vorauswahl wird von einer Jury bestehend aus Vertretern des Netzwerks MedienKompetenz getroffen. Eingeladen werden drei bis fünf Gruppen sowie eine Begleitperson pro Teilnehmer_In. Die Einladung zur Preisverleihung erfolgt schriftlich und wird schriftlich per Post an die verantwortliche Begleitperson der jeweiligen Gruppe gesendet.

Unter den besten 3 Filmen werden folgende Preise vergeben:

  1. Preis: 500 €
  2. Preis: 300 €
  3. Preis: 100 €

Die Übergabe der Gewinne erfolgt per Banküberweisung.

Haftung

Für den Verlust oder die Unvollständigkeit der durch die Teilnehmer_Innen übermittelten Daten übernimmt der Veranstalter keine Haftung, es sei denn, der Verlust oder die Unvollständigkeit beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters oder seiner Mitarbeiter_Innen. Dies gilt auch für die Bekanntmachung von Informationen durch Dritte aufgrund von technischen Fehlern bei der Datenübertragung und / oder unautorisiertem Zugriff.

Urheber- und Persönlichkeitsrechte

Die Teilnehmer_Innen räumen dem Veranstalter das räumlich und zeitlich unbeschränkte, für sämtliche bekannten und unbekannten Nutzungsarten, Nutzungsrecht an dem von ihnen zum Zweck der Teilnahme am Wettbewerb eingesandten Film sowie der Filmidee, soweit diese urheberrechtlich schutzfähig ist, ein.  Die Nutzungsrechteinräumung ist beschränkt auf die nichtkommerzielle Verwendung der Beiträge.

Hierzu zählt insbesondere das Recht zur Verfilmung, d.h. das Recht, den eingesandten Film unverändert oder unter Bearbeitung oder Umgestaltung zur Herstellung eines Filmwerkes zu benutzen und das Filmwerk sowie Übersetzungen und andere filmische Bearbeitungen auf alle Nutzungsarten zu nutzen. Ebenso zählen hierzu das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung des Films bzw. der Filmidee auf elektronischen / digitalen – auch interaktiven – Datenträgern, insbesondere DVD, CD, CD-ROM, Video, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung im Internet, das Vorführungsrecht sowie das Recht den Film über den Offenen Kanal Rhein-Main zu verbreiten.

Die Nutzungsrechtseinräumung erfolgt unentgeltlich.

Der Filmwettbewerb ist Teil einer Projektarbeit im Rahmen des Masterstudiums „Governance and Human Rights“ an der Leuphana Professional School. Die Studentin, Sandra Müller, ist Mitarbeiterin des Netzwerks MedienKompetenz und wird sowohl Planung, Durchführung als auch Inhalte des Wettbewerbs analysieren und auswerten. Die Ergebnisse werden in einem Projekt-Bericht festgehalten. Dieser wird nur universitätsintern verwendet und nicht veröffentlicht. Für Fragen hierzu wenden Sie sich bitte per Mail an krassgegenhass@junetz.de.

Die Teilnehmer_Innen versichern, dass der durch sie eingesandte Film und die Filmidee frei von Rechten Dritter, z.B. Urheberrechte, GEMA-Lizenzen, sonstige Leistungsschutzrechte und Persönlichkeitsrechte, sind und sie frei über den Film verfügen dürfen. Sie stellen den Veranstalter vorsorglich von allen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass die vorstehende Zusicherung nicht zutrifft.

Zu einer Nutzung der durch die Teilnehmer_Innen eingereichten Filme ist der Veranstalter berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.

Die Lehrkräfte verpflichten sich, vor dem Einreichen des Films eine Einverständniserklärung der erziehungsberechtigten Personen der Teilnehmer_Innen einzuholen. Diese muss zusammen mit dem Beitrag eingereicht werden.

Datenschutz

Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der Datenschutzgesetze verwendet. Die Teilnehmer_Innen willigen ein, dass der Veranstalter die personenbezogenen Daten der Teilnehmer_Innen ausschließlich zu Zwecken des Filmwettbewerbs elektronisch erfasst und verarbeitet.

Schlussbestimmung

Im Rahmen der Teilnahme am Wettbewerb darf nicht gegen geltendes Recht verstoßen werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme am Wettbewerb; der Rechtsweg ist ausgeschlossen.