Teilnahmebedingungen

Allgemeines

Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme an den Filmwettbewerben
„Krass gegen Hass – wir #ZUSAMMEN“ für 10 bis 16jährige Teilnehmende und
„Krass gegen Hass – wir #ZUSAMMEN“ für 17 bis 23jährige Teilnehmende.
Die Wettbewerbe werden vom Jugendamt der Stadt Offenbach durchgeführt (nachfolgend nur noch „die Veranstalterin“ genannt).

Für den Wettbewerb rechtlich verantwortlich ist:
Jugendamt Stadt Offenbach | Abteilung 51.1 Kinder- und Jugendarbeit
Gaby Meier
Platz der Deutschen Einheit 4
63065 Offenbach am Main

Mit der Teilnahme an dem Filmwettbewerb erkennen die Teilnehmenden die nachstehend aufgelisteten Teilnahmebedingungen als verbindlich an. Die Teilnahme an dem Wettbewerb erfolgt durch Anmeldung und das Zusenden der Videodatei bis 15. Juni 2022 an gaby.meier@offenbach.de

Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 23 Jahren aus Stadt und Kreis Offenbach. Die Videodatei muss unter Angabe der Klasse oder Jugendgruppe, der Schule oder Einrichtung und der Kontaktadresse des betreuenden Erwachsenen auf einem USB-Stick oder einer DVD im Format mp4 bis zum 15. Juni 2022 um 18.00 Uhr (Einsendeschluss) im Jugendamt der Stadt Offenbach (z.Hd. Gaby Meier) eingegangen sein. Bei einer Übersendung per Post zählt der Poststempel des Fristtages. Pro Teilnehmergruppe darf nur ein Video eingereicht werden. Zudem müssen, zusammen mit der Videodatei, alle Einverständniserklärungen aller im Film zu sehenden Personen übersendet werden. Die dafür notwendigen Formulare gibt es im Downloadbereich der Webseite krassgegenhass.junetz.de.

Inhaltliche und technische Vorgaben

Eingereicht werden können Filme, die das Thema „Respekt und Toleranz in den sozialen Netzwerken“ behandeln und die über das Problem hinaus ein Zeichen für Zusammenhalt und Akzeptanz setzen. Die Veranstalterin behält sich vor, Filme, deren Inhalte nicht zum Thema passen oder gewaltverherrlichend sind, vom Wettbewerb auszuschließen. Die Länge des Films ist auf 5 Minuten begrenzt. Die Filme sind im Dateiformat mp4 (mpeg4), möglichst in der Auflösung Full HD einzusenden. Für die Filmerstellung können alle mit digitaler Videofunktion ausgestatteten Geräte, wie z.B. Handys, digitale Fotoapparate, etc., verwendet werden. Die technischen Fähigkeiten der Teilnehmenden stellen hierbei jedoch kein entscheidendes Bewertungskriterium dar. In der Art und Weise der Umsetzung sind die Teilnehmenden völlig frei, z.B. Knetfiguren, Dokumentation, Animation, Spielfilm.

Gewinne 

Die Gewinner werden auf der Preisverleihung bekanntgegeben. Die Preisverleihung wird voraussichtlich im Sommer 2022 in Offenbach stattfinden. Der genaue Ort und die Zeit werden noch bekanntgegeben. Die Veranstalterin behält sich eine kurzfristige Änderung des Termins vor. Wenn es möglich ist, werden alle teilnehmenden Gruppen zur Preisverleihung eingeladen. Die Einladung zur Preisverleihung erfolgt schriftlich an die verantwortliche Begleitperson der jeweiligen Gruppe. Die Gewinner werden von einer Jury bestehend aus Jugendlichen des KJP (Kinder-und Jugendparlament Offenbach) und Jugendlichen aus dem Kreis OF, sowie Vertreter*innen der Sponsor*innen und der Veranstalterin ermittelt.

Für die besten drei Filme der Hauptkategorie (Krass gegen Hass 10-16 Jahre) werden folgende Preise vergeben:

  1. Preis: 500 €
  2. Preis: 300 €
  3. Preis: 100 €

Für den besten Film der 17-23 jährigen gibt es einen Preis in Höhe von 250 €

Die Preisgelder werden per Banküberweisung ausgezahlt.

Haftung

Für den Verlust oder die Unvollständigkeit der durch die Teilnehmenden übermittelten Daten übernimmt die Veranstalterin keine Haftung, es sei denn, der Verlust oder die Unvollständigkeit beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Veranstalterin oder ihrer Mitarbeitenden. Dies gilt auch für die Bekanntmachung von Informationen durch Dritte aufgrund von technischen Fehlern bei der Datenübertragung und / oder unautorisiertem Zugriff.

Urheber- und Persönlichkeitsrechte

Die Teilnehmenden räumen der Veranstalterin das räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht für sämtliche bekannten und unbekannten Nutzungsarten, an dem von ihnen zum Zweck der Teilnahme am Wettbewerb eingesandten Film sowie der Filmidee, soweit diese urheberrechtlich schutzfähig ist, ein. Die Nutzungsrechteinräumung ist beschränkt auf die nichtkommerzielle Verwendung der Beiträge.

Hierzu zählt insbesondere das Recht zur Verfilmung, d.h. das Recht, den eingesandten Film unverändert oder unter Bearbeitung oder Umgestaltung zur Herstellung eines Filmwerkes zu benutzen und das Filmwerk sowie Übersetzungen und andere filmische Bearbeitungen auf alle Nutzungsarten zu nutzen. Ebenso zählt hierzu das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung des Films bzw. der Filmidee auf elektronischen / digitalen – auch interaktiven – Datenträgern, insbesondere DVD, CD, CD-ROM, Video sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung im Internet und das Vorführungsrecht sowie das Recht den Film über den Offenen Kanal Rhein-Main zu verbreiten.

Die Nutzungsrechtseinräumung erfolgt unentgeltlich.

Die Teilnehmenden versichern, dass der durch sie eingesandte Film und die Filmidee frei von Rechten Dritter, z.B. Urheberrechte, GEMA-Lizenzen, sonstige Leistungsschutzrechte und Persönlichkeitsrechte, sind und sie frei über den Film verfügen dürfen. Sie stellen die Veranstalterin vorsorglich von allen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass die vorstehende Zusicherung nicht zutrifft. Zu einer Nutzung der durch die Teilnehmenden eingereichten Filme ist der Veranstalter berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.

Die betreuenden Erwachsenen verpflichten sich, vor dem Einreichen des Films eine Einverständniserklärung der erziehungsberechtigten Personen aller minderjährigen Teilnehmenden sowie anderer, im Film zu sehenden, Personen einzuholen. Diese müssen zusammen mit dem Beitrag eingereicht werden.

Datenschutz

Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der Datenschutzgesetze verwendet. Die Teilnehmenden willigen ein, dass der Veranstalter die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden ausschließlich zu Zwecken des Filmwettbewerbs elektronisch erfasst und verarbeitet. Für den Datenschutz der Rechte am Bild muss für jede Person, die im Film zu sehen ist, eine Einverständniserklärung abgegeben werden.

Schlussbestimmung

Im Rahmen der Teilnahme am Wettbewerb darf nicht gegen geltendes Recht verstoßen werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme am Wettbewerb.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.